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7. März 2021 Uncategorized

Barthaarschnitt

Veröffentlicht von effjott68

Laut aktueller Hygieneverordnung (gültig ab 08.03.2021) sind körpernahe Dienstleistungen ohne das der Kunde eine Maske trägt, in unserem Fall das Barthaarschneiden, nur noch mit aktuellen und negativem Schnelltest erlaubt. Wir führen keine Schnelltests aus.

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